Zunächst einmal der einfache Überblick darüber, was eine Krankenkasse für die einzelnen Gruppen bedeuten. Schauen Sie rein.

Gesetzliche Krankenversicherung über die Krankenkasse

Als Privatperson in Deutschland gehören Krankenkassen zum „notwendigen Repertoire“ da Sie, unabhängig von Ihrem beruflichen Status oder Einkommen eine Krankenversicherung benötigen. Angestellte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind üblicherweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Krankenkasse (auch manchmal „Ersatzkasse“ genannt) versichert.

Einmal ausgesucht, dann vergessen

Üblicherweise suchen Sie sich mit Beginn des Berufslebens eine Krankenkasse aus und bleiben dann bei dieser. Das ist natürlich abhängig von Interessen und Erfahrungen. Bietet eine andere Krankenkasse bessere Leistungen oder niedrigere Beiträge, kündigen wir unsere Krankenversicherung und wechseln zu einer neuen. Wir müssen es aber erstmal bemerken. Dies teilen wir dem Arbeitgeber mit und fertig ist die Laube.

Zusätzliche private Krankenversicherung

Seit einigen Jahren gibt es einen Trend hin zur zusätzlichen privaten Krankenversicherung. Neben Zusatzleistungen wie Einbett-Zimmer, Zahnzusatzversicherung und sonstigem „Luxus“ bieten private Zusatzversicherungen Ihnen eben die Dinge an, die sonst nur den „Privatversicherten“ zugutekommen.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie im Laufe Ihrer Karriere oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen (58.050 Euro in 2021), werden Sie in der Regel darüber informiert und können in die private Krankenversicherung wechseln. Sie können auch hier zahlreiche Anbieter mit vielen unterschiedlichen und teils komplexen Modellen finden. Auch als SelbstständigeR können Sie sich – unabhängig von Ihrem Einkommen – ausschließlich privat versichern. Meist bietet Ihnen dies den Vorteil, dass private Krankenversicherungen durch den relativ exklusiven Kundenkreis weniger Beiträge nehmen. Begründet liegt dies in der geringeren Auszahlungsquote weil Langzeitkranke in der Regel nicht zu diesen Versicherten zählen und deshalb einfach weniger Rücklagen gebildet werden müssen.

Weitere entscheidende Unterschiede für Sie sind oft bessere Leistungen und teils auch schnellere Terminierung beim Arzt. Der weniger „schöne“ Aspekt ist, dass Privatversicherte gegenüber Ärzten als „Selbstzahler“ auftreten und erst gegen Einreichung der Belege (manchmal nur eine teilweise) Rückerstattung erhalten. Dies kann zu Problemen führen, wenn Sie als Selbstständige Fluktuationen im Einkommen haben. Sie sollten deshalb stets darauf achten, dass Krankenhauskosten (welche in der Regel wirklich teuer sind) immer gleich und zu 100% erstattet werden. Ansonsten ist ein privater Bankrott durchaus denkbar für Sie.

Beamte sind privat versichert

Meines Wissens nach sind die meisten Beamten privat krankenversichert. Anders als normale Angestellte haben sie aber einen essenziellen Vorteil: Die Beihilfe! Beamte können Ausgaben für Arztkosten bei der Beihilfe anmelden und erhalten diese sehr schnell zurück, sodass kein oder nur ein geringer Verzug in der Erstattung auftritt, was zu einer deutlichen Verbesserung der Liquidität führt.

Freiwillig gesetzlich Versicherte

Wenn Sie oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen oder selbstständig sind, können Sie sich auch für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Ebenso wie bei der freiwilligen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind Sie so besser abgesichert, da bestimmte Umstände eine private Versicherung ungünstig oder sogar unmöglich machen können. Hierbei sollten Sie beachten, dass die gesetzlichen Varianten zwar teils um ein Vielfaches teurer sind, Sie aber im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen lassen. Es handelt sich dabei um eine möglicherweise höchst kritische Entscheidung, die Sie nicht unüberlegt treffen sollten.

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