Das Problem

Beförderungen sind für viele Angestellte ein Zeichen der Wertschätzung. Doch nicht nur für Ihre Mitarbeiter_Innen ist eine Beförderung von Vorteil. Hier eine kurze Geschichte: Ich selbst habe oft einen eher lockeren Umgang mit Beförderungen gepflegt. Lohn- oder Gehaltserhöhungen und Boni für besondere Leistungen waren für mich stets das Mittel der Wahl. Leider musste ich schmerzlich lernen, dass mit steigender Verantwortung des Personals auch die Gefahr steigt. Und natürlich geht sowas nicht für immer gut! Wussten Sie, dass Mitarbeiter_Innen trotz aller Erfahrung und guter Leistungen letztlich für nichts verantwortlich sind, bis eine entsprechende Position im Vertrag steht? Also ich wusste das nicht, bis ich es dann erfahren musste.

Lösungsansatz

Deshalb möchte ich Ihnen raten, Mitarbeiter_Innen immer mit der nötigen Dokumentation in Form von Verträgen auszustatten. Das bedeutet: Wenn Sie jemandem eine Abteilung oder eine kritische Aufgabe übertragen, ändern Sie den Vertrag! So können Sie im schlimmsten Fall nicht nur über Haftungsfragen sprechen, sondern sich als Geschäftsführer_In auch entsprechend absichern. Viele werden jetzt die Augen rollen. Es freut mich, wenn Ihnen das bereits bekannt war. Viele Unternehmer_Innen werden aber, ähnlich wie ich, weniger Wert auf akribische Dokumentation legen. Dafür ist in vielen Unternehmen auch gar keine Zeit. Deswegen konzentrieren Sie sich bitte in diesem speziellen Fall und dokumentieren jede Beförderung. Es muss nicht zwingend eine Gehaltserhöhung stattfinden. Manchmal ist die zementierte Verantwortung sogar schon Wertschätzung genug.

Falls Sie eine ähnliche Situation in Ihrem Betrieb haben, sprechen Sie mich jetzt an!

Alexander ist inzwischen über 15 Jahre im Verkauf tätig. Die meiste Zeit davon in der telefonischen und persönlichen Kaltakquise. Er bildet seit 10 Jahren Verkäufer_Innen aus und ist seit sechs Jahren GmbH-Geschäftsführer. Er hat in dieser Zeit über 500 Mitarbeiter_Innen eingestellt und gut 100 Entlassen. Seine Erfahrungen sind umfangreich und vielschichtig. Von GmbH-Abschlüssen im Alleingang über Vertretung vor Gericht bis hin zur Abwendung von Großschadenslagen für sich und andere Unternehmer.

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