Die alte Leier! Überall im Internet finden Sie Beiträge von Anwälten, Steuerberatern und Kammern zu dem Thema Gehalt als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte möchte ich Ihnen hier jedoch ersparen. Ich bin selbst Geschäftsführer-Gesellschafter und kein Anwalt oder Steuerberater. Außerdem habe ich schon einige Prüfungen von Finanzämtern und Krankenkassen mitgemacht und deshalb einige Erfahrungswerte.

Aber: dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung und hat keinen Anspruch auf Richtigkeit!

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist man ein bisschen die Eierlegende Wollmilchsau. Gerade in kleinen Unternehmen (Auch Ein-Mann-GmbHs oder Eine-Frau-GmbH genannt) beinhaltet dies oft Buchhaltung, Abschlüsse, Vertrieb, Marketing, gerichtliche Vertretung und vieles mehr!

Vom Finanzamt wird das in der Regel selten gewürdigt. Wenn Sie Ihr Gehalt einfach so erhöhen, wird das schnell als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet und auch andere Gehaltsbestandteile (Dienstwagen!) werden gerne zerrissen. Dies hat oft große Frustration (Ja!) zur Folge und kann der Unternehmensführung jeglichen Antrieb rauben. Schließlich ist es in Ordnung, wenn man für alles verantwortlich gemacht wird, unabhängig von dem wirklichen Einfluss darauf.

Zusammenfassung

Lösungsansatz

Lassen Sie mich an der Stelle noch einmal betonen, dass ich weder Anwalt, noch Steuerberater bin. Die finalen (steuer-)rechtlichen Aspekte klären Sie bitte dort. Ich gebe hier nur Denkanstöße!

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist es überaus wichtig, sich selbst wert zu schätzen. Von außen kommt diese ganz selten. Wenn doch, Glückwunsch! Andernfalls ist es die Gehaltsschraube, die Ihnen wenigstens Ihre Mühen rechtfertigt.

Ich persönlich habe gelernt, dass bei kleinen oder Kleinstunternehmen keine feste Zahl genannt werden kann, wie hoch das Gehalt sinnvollerweise sein sollte. Es hängt in meinen Augen stark vom Zustand Ihres Unternehmens und der Aufstellung dessen ab.

Gewinnabhängiges Gehalt als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist der Unternehmensgewinn sehr stabil? Dann sollten Sie ein angemessen hohes Gehalt an sich auszahlen. Aber Vorsicht: hierfür benötigen Sie einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss, eine Gehaltsabrechnung und müssen dies in der Regel auch auszahlen. Sonst droht wieder die VGA. Vertrauen Sie mir! Ich habe schon auf die Nase dafür bekommen!

Im oben genannten Fall können Sie auch berechnen, wie viele Aufgaben Sie übernehmen und was diese realistisch wo anders kosten würden: Buchhaltung bis 500.000,- € Umsatz gibt’s für 500,- € im Monat, IT für drei Arbeitsplätze für 300,- € und so weiter. Wichtig ist, dass Sie nicht willkürlich an Ihrem Gehalt schrauben, damit Sie sich hinterher nicht selbst kasteien, wenn es dem Unternehmen mal schlecht gehen sollte. „Ach, hätte ich mal.“ Wäre so ein Satz den ich öfter im Kopf habe.

Falls Ihr Unternehmensgewinn von Jahr zu Jahr oder Monat zu Monat stark schwankt oder sogar ausbleibt, sollten Sie ein stark variables Gehalt haben. Ihre Fixkosten sollten durchaus gedeckt sein sofern Sie keine substanziellen Rücklagen haben. Andernfalls droht Ihnen die Privatinsolvenz! Weiter ist aber ein monatlicher Vorschuss auf Basis des Gewinns mit Gesamtabrechnung am Jahresende denkbar. Hier sollten Sie zur Sicherheit die fertige Kalkulation rechtlich und steuerlich prüfen lassen.

Hier noch eine sinnvolle Quelle zu dem Thema.

Zusammenfassung

Fazit

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sollten Sie sich nicht dauerhaft selbst kasteien. Es macht keinen Sinn, für einen Hungerlohn zu arbeiten. Dann kann man auch angestellt sein mit weniger Risiko. Steigende Gewinne rechtfertigen ein steigendes Gehalt als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Variable Anteile machen für dynamische Unternehmenssituationen Sinn.

Na? Ausreichend verwirrt? Dieses Thema ist auch echt knackig. Organisieren Sie Ihr Unternehmen um Stress zu reduzieren und Erfolg zu steigern. Ich biete auch Seminare dazu an.

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