Zeitarbeitsfirmen und andere Personaldienstleister sind heute schon lange nicht mehr die einzigen die eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragen wollen. Viele Konzerne bedienen sich seit Jahrzenten der Arbeitnehmerüberlassung und auch kleine Handwerksbetriebe überlassen Personal.

Auch ohne Erlaubnis Arbeitnehmer überlassen

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz AÜG) steht, dass Sie keine Erlaubnis brauchen, um in unregelmäßigen Abständen und bei Auftragsengpässen Ihr eigenes Personal an Branchenkollegen zu überlassen. Dabei gibt es nur ein Problem: Branchenkollegen nennt man auch Wettbewerb. Deshalb ist dies oft nicht das erste Mittel der Wahl.

Wie man eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bekommt

Außerdem geht es ja um die hauptberufliche Arbeitnehmerüberlassung. Diese erfordert eine entsprechende Erlaubnis. Man nennt sie auch AÜ-Erlaubnis. Diese beantragen Sie bei der für Ihre Region zuständigen Agentur für Arbeit. Für Hessen ist dies Düsseldorf (ironisch, ich weiß!). Auch Betriebe außerhalb von Deutschland können in Deutschland eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragen. Offengestanden kann ich nur mutmaßen, in welcher Situation das notwendig werden könnte.

Um eine Arbeitnehmerüberlassungerlaubnis zu beantragen müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag ausfüllen, den Sie bei der Agentur für Arbeit online finden. Dort steht – mehr oder weniger – deutlich, was Sie liefern müssen, um eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu beantragen.

Geheimtrick

Hier kommt der erste Geheimtrick: Während es intuitiv so erscheint, dass man alle Unterlagen zusammentragen sollte, bevor man den Antrag stellt, spart man sich unendlich viel Zeit und Arbeit, wenn man den Antrag erstmal ausfüllt und wegschickt. Die griffbereiten Unterlagen (Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug und dergleichen) hängt man an und schickt das ganze per Fax oder Post zur zuständigen Agentur. Bei der Bearbeitungsfrist zählt nämlich der Eingang des Antrags, nicht der vollständigen Dokumentation.

Besonders schlau: Wenn Sie den Antrag verschickt haben und hinreichend sicher sind, dass dieser schon eingegangen ist, nehmen Sie das Telefon zur Hand. Im telefonischen Austausch erfahren Sie dann, welche Unterlagen wirklich benötigt werden. Meist muss nämlich nicht alles geliefert werden, da die Unterlagen verschiedene Unternehmenssituationen abdecken die nicht alle auf Sie zutreffen.

Wer zuerst kommt, malt zuerst

Wenn Sie also wissen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, kümmern Sie sich umgehend um deren Einreichung. Es ist erstaunlich simpel. Nach mehr als sechs Jahren als Erlaubnisinhaber kann ich das mit Sicherheit sagen.

Doch Vorsicht: Als ErlaubnisinhaberIn sind Sie in einer verantwortlichen Position gegenüber der Agentur für Arbeit als erlaubnisausstellende Behörde und diese muss sich ggf. in Prüfungen für die Erteilung und Verlängerung rechtfertigen.

Wenn Sie also in der Vergangenheit Probleme mit dem Gesetz, der Schufa oder anderen unternehmertypischen Hürden hatten, werden Sie vielleicht eine Ablehnung erhalten. Es geht dabei um Ihre Zuverlässigkeit also die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie auf lange Sicht weder betrügen, noch signifikante Fehlentscheidungen treffen, noch sonstige Dinge tun, die Ihre Mitarbeitenden gefährden.

Haftungsfalle Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Außerdem haften Sie persönlich (auch als Mitarbeiter in einem Unternehmen) für die unter Ihrer Aufsicht geschehenen Fehltritte. Ja, ich meine das ernst! Sie sind nicht geschützt. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht rauswirft, abmahnt oder verklagt, das Arbeitsamt kommt direkt zu Ihnen und Sie zahlen teils signifikante Beträge als Strafe, selbst wenn Sie keine Fehler gemacht haben.

Die wichtigsten Unterlagen

Hier noch mal die wichtigsten Unterlagen für die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis:

Lesen Sie sich bitte nochmal im Antrag alles durch aber ich denke, dass sind die wichtigsten Unterlagen gewesen. Im Gespräch erfahren Sie, welche dieser Unterlagen eher nicht oder später benötigt werden.

Bearbeitungsfrist für die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Wenn Sie alles wie gewünscht eingereicht haben, sollten Sie spätestens binnen 3 Monaten eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis im Briefkasten haben. Wenn Sie schnell alles liefern und freundlich hartnäckig sind, vielleicht auch früher.

Falls etwas fehlt, wird die Agentur für Arbeit sich mit Nachforderungen schriftlich an Sie wenden. Keine Sorge! Sie können die Unterlagen dann einfach nachreichen. Das ändert in der Regel nichts an der Frist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen zeigen, wie simpel die Beantragung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist. Falls Sie Hilfe dabei brauchen, sprechen Sie mich jetzt an!

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